Schuldnerberatung
Haushaltsplanung
Wir erstellen für Sie anhand Ihres konkreten Falles eine Haushaltsplanung, die Ihre Einkünfte so sinnvoll wie möglich verteilt, so dass insbesondere Ihre Existenz und Ihr Fortkommen gesichert ist.
Wir erarbeiten im Termin ein Budget für Ihre Ausgaben. Sie bekommen von mir Techniken gezeigt, die es Ihnen ermöglichen, die nötige Selbstkontrolle eigenständig zu erlernen.
Insolvenzvermeidung
In der Regel werden Sie sowohl in der Schuldnerberatung als auch von Fachanwälten für Insolvenzrecht relativ geradlinig in die Insolvenz geführt. Schuldnerberatungen sind weit überlastet und Zeit für ausgiebige Bank- und Gläubigerverhandlungen wird es regelmäßig nicht geben. Daher wird die Schuldnerberatung "einfachen" Weg der Verbraucheinsolvenz mit Ihnen gehen. Die erforderlichen Schreiben und den Antrag kann die Beratungsstelle mit wenig Aufwand am PC fertigen.
Richtig sind Sie bei mir insbesondere dann, wenn Sie eine Insolvenz vermeiden möchten. Es gibt eine Reihe von Gründen, die Insolvenz zu vermeiden. Neben der nervlichen Belastung der Wohlverhaltensperiode finden viele meiner Mandanten die Insolvenz als ehrverletzend oder kränkend. Auch behagt es ihnen nicht, dass der gerichtlich eingesetzte Treuhänder bei bedeutenden Entscheidungen mitbestimmen kann wie die Anschaffung und Haltung eines KFZ oder die berufliche Weiterentwicklung. In manchen Fällen macht der Weg in die Insolvenz auch deshalb keinen Sinn, weil die Restschuldbefreiung gefährdet ist, weil unwahre Angeben gegenüber Kreditgebern oder der öffentlichen Hand gemacht wurden, Strafen oder Forderungen aus unerlaubten Handlungen vorhanden sind oder weil dem Mandanten bereits innerhalb der letzten 10 Jahre die Restschuldbefreiung versagt wurde.
Vorbereitung der Privatinsolvenz
Wenn Sie sich entschieden haben, dass eine Schuldenbereinigung in einem Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie das richtige ist und die Wartezeiten in der öffentlichen Schuldnerberatung nicht hinnehmen möchten, führe ich Ihren außergerichtlichen Einigunsversuch durch und erstelle gegebenenfalls eine Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 InsO, die zur Beantragung des Privatinsolvenzverfahrens notwendig ist.
Ich übernehme hierbei sämtliche anfallenden Tätigkeiten für Sie. Ich benötige lediglich Unterlagen zu Ihren Schulden. Hierfür genügt es, wenn Sie mir für jede gegen Sie erhobene Forderung ein aktuelles Gläubigerschreiben in Kopie zukommen lassen.
Nach Sichtung und Erfassung Ihrer Unterlagen nehme ich Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und fordere Forderungsaufstellungen an. Aus diesen erstelle ich ein detailliertes Forderungsverzeichnis. Anhand Ihrer Angaben ermittele ich Ihr pfändbares Einkommen und erstelle, nach Rücksprache mit Ihnen, einen Schuldenbereinigungsplan. Dieser wird hiernach den Gläubigern übersandt und angeboten.
Kommt der Plan zustande, das heißt, stimmen alle Gläubiger zu, so ist meine Arbeit erfolgreich beendet.
Im anderen Falle bescheinige ich Ihnen das Scheitern des außergerichtlichen Einigunsversuches und Erstelle Ihren Insolvenzantrag einschließlich der Anlagen 1, 2, 2A, 3, 6, 7, 7A, 7B, 7C sowie ggf. Ihren Antrag auf Kostenstundung für das Insolvenzverfahren. Sie müssen dann nur noch die Angaben zu Ihrem Vermögen (Anlagen 4 und 5) selbst ausfüllen, den Antrag unterschreiben und dem zuständigen Insolvenzgericht übersenden.
Nach erfolgter Mandatierung dauert es im Schnitt ca. 6-8 Wochen, bis meine Tätigkeit abgewickelt ist.
Die Kosten, die für die Tätigkeit anfällt, erfahren Sie unter der Rubrik Kosten.