Schuldnerberatung
Wir werden nicht weitere Schulden für Sie verursachen, sondern Ihnen helfen, Ihre Schulden abzubauen und Ihre finanzielle Situation zu verbessern. Sie werden das frühzeitig feststellen.<
Wir arbeiten gerne für Sie auf Beratungshilfe. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist es möglich, daß die Kosten unserer Arbeit von der Staatskasse übernommen werden.
Im übrigen gilt: Unsere Arbeit hat einen Wert für Sie. Daher Sie können sich unsere Arbeit auch leisten, weil wir Ihnen bei der Organisation Ihrer Finanzen zeigen, wie Sie die richtigen Prioritäten setzen.
Die erste, telefonische Beantwortung Ihrer Fragen ist grundsätzlich kostenfrei. Sie entscheiden danach, ob Sie zu uns kommen möchten.
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Das Erstgespräch
nach obenNach der ersten kostenlosen telefonischen Aufnahme Ihres Falles, ist jedenfalls ein persönlicher Erstbesprechungstermin erforderlich. Die erste, telefonische Beantwortung Ihrer Fragen ist grundsätzlich kostenfrei. Sie entscheiden danach, ob Sie zu uns kommen möchten.
Im ersten persönlichen Termin verschaffe ich mir einen Überblick über Ihre persönliche Situation und berate Sie über Ihre weiteren Möglichkeiten. Wir führen eine Haushaltsberatung durch und checken Ihre Ein- und Ausgaben auf Plausibilität. Danach entscheiden wir gemeinsam, was wir für Sie tun sollen.
Auf Ihre wirtschaftliche Situation nehmen wir Rücksicht. Wir möchten, daß Sie sich eine Schuldnerberatung leisten könen. Daher kostet die im ersten Beratungstermin von ca. einer Stunde durchgeführte Haushaltsberatung nur pauschal 50,- inkl. USt. Diesen Betrag bringen Sie bitte auf jeden Fall zum Termin mit, damit die Beratung durchgeführt werden kann.
Staatliche Kostenübernahme
Soweit möglich arbeite ich danach für Sie kostenfrei weiter.
Dies gelingt dann, wenn das für Sie zuständige Amtsgericht Ihnen Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch gewährt. Dann übernimmt die Staatskasse die Kosten für meine Tätigkeit. Auf den von Ihnen zu leistenden Eigenanteil in Höhe von EUR 10,- verzichte ich.
Beratungshilfe wird regional unterschiedlich gewährt. Grundsätzlich wird Beratungshilfe nur für die eigentliche außergerichtliche Einigung auf Grundlage eines Plans gewährt. Damit zusammenhängende Tätigkeiten (z.B. Budgetplanung, Kontofreistellung, Einzelverhandlungen) werden nicht von der Staatskasse übernommen. Soweit Sie solche Aufträge erteilen, werde ich Sie vorher über die zu erwartenden Kosen aufklären. Sie laufen also bei uns niemals in eine Kostenfalle, sondern sind grundsätzlich immer Herr über das Verfahren und die entstehenden Kosten.
Wollen Sie das Mandat auf Beratungshilfe erteilen, so weisen Sie mich bitte gleich zu Beginn des ersten Termins darauf hin. Beratungshilfe muß von Ihnen selbst vor der weiteren Beauftragung beantragt werden. Nachträgliche Beratungshilfe ist bei unserer Tätigkeit nicht möglich.
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung und Gewährung von Beratungshilfe. nach oben
Beratungshilfe
Eventuell ist es möglich, die Kosten meiner Tätigkeit von der Staatskasse übernehmen zu lassen. Dieses funktioniert im Rahmen der Beratungshilfe, deren Bewilligung sich nach den Vorschriften des Beratungshilfegesetzes richtet.
Die Bewilligungspraxis ist regional unterschiedlich und hängt auch von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Ob Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen können, erfahren Sie durch einen Anruf bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, und die entsprechenden Kontaktdaten, können Sie auf der Website www.gerichte.org ermitteln.
Grundsätzlich besteht bei Bedürftigkeit ein Anspruch auf Beratungshilfe für eine insolvenzrechtliche Beratung, sofern keine anderen zumutbaren Beratungsstellen vorhanden sind. Dies kann der Fall sein, wenn in Ihrere Region eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle nicht vorhanden ist oder die Wartezeiten dort unzumutbar sind. Mit guten Argumenten kann man häufig die Unzumutbarkeit der Wartezeiten im Einzelfall darlegen. Hierzu gehört z.B. das Drohen von Einzelzwangsvollstreckungen, Kündigung der Wohnung oder der Arbeitsstelle, oder die gesundheitliche Situation. Auch besondere Rechtsprobleme, die vorgetragen werden können, führen dazu, daß Beratungshilfe eher gewährt wird. Hierzu gehören bestrittene Forderungen, das Bestehen einer Lohnabtretung oder eine frühere Selbständigkeit. Können Sie solche Argumente nicht vorbringen, hängt die Bewilligung vom guten Willen des Rechtspflegers ab.
Die meisten Rechtspfleger verlangen vor der Bewilligung von Beratungshilfe, daß sich der Ratsuchende zumindest um einen Platz bei einer öffentlichen Schuldnerberatung bemüht hat. Sie sollten also jedenfalls vorher mit einer solchen in Kontakt getreten sein. Teilweise wird eine Ablehnungsbescheinigung der Schuldnerberatungsstelle verlangt. Dies ist nach meiner Einschätzung unzulässig, da die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe nur glaubhaft gemacht, jedoch nicht zweifelsfrei bewiesen werden müssen. Viele Schuldnerbaratungsstellen stellen solche Bescheinigungen gar nicht aus, da die Arbeitsüberlastung ohne diese Tätigkeit schon groß genug ist.
Ich empfehle, Beratungshilfe persönlich und mündlich beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Sie sollten Unterlagen mitbringen, die Ihre wirtschaftliche Situation belegen. Empfangen Sie Arbeitslosengeld 2, so reicht der Bescheid. Ansonsten sollten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben durch Vorlage von z.B. Lohnabrechnung, Mietvertrag, Darlehensvertrag oder Kontoauszügen belegen. Bringen Sie auch Unterlagen mit, die Ihre Verschuldung glaubhaft machen. Es empfielt sich, hartnäckig zu bleiben und sich nicht ohne weiteres abweisen zu lassen. Tragen Sie Ihre Argumente vor. Geben Sie nicht klein bei sondern verlangen Sie einen förmlichen Ablehnungsbeschluß.
Der Berechtigungsschein muß für die Tätigkeit "außergerichtlicher Einigungsversuch auf Grundlage eines Plans" (oder eine sinngemäße Formulierung) ausgestellt sein. Bei anderlautenden Berechtigunsscheinen kann eventuell die von Ihnen gewünschte Tätigkeit nicht durchgeführt werden, da sich der Rechtsanwalt an die Vorgaben auf dem Beratungshilfeschein zu richten hat.
Sollte die Bewilligung von Beratungshilfe trotz dieser Tipps nicht klappen, so sind Sie an einen besonders hartnäckigen Rechtspfleger geraten. Es bleibt dann nichts anderes übrig, als eine Honorarberatung zu beauftragen oder die Wartezeit der öffentlichen Beratungsstelle in Kauf zu nehmen.
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Kosten bei Honorarberatungen
Grundsätzlich bestimmen sich die Kosten meiner Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches eine streitwertbezogene Abrechnung vorsieht. Über die zu erwartenden Kosten in Ihrem Einzelfall klären wir Sie ausführlich auf.
Soweit Sie ausschließlich die Schuldenbereinigung auf Grundlage eines Plans wünschen, nur unbestrittene Forderungen vorhanden sind und eine Lohnabtretung nicht vorliegt, so kann ich für meine Tätgkeit ein Pauschalhonorar anbieten. Hierfür ist vor Beginn meiner Tätigkeit der Abschluss einer Honorarvereinbarung erforderlich.
Die Kosten können in Raten beglichen werden. Mit der Tätigkeit beginne ich bereits nach Eingang der ersten Rate, so daß keine Wartezeiten entstehen.
Durch diese Tätigkeit entstehen Ihnen keinesfalls neue Schulden! Soweit das Mandat frühzeitig beendet wird, werde ich auf den noch offenen Betrag verzichten.
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